Notfälle

So erhalten Sie schnell Hilfe

Wenn Sie einen medizinischen Notfall bei Ihrem Pferd haben, rufen Sie uns bitte unter +49 5353 919960 an, damit der diensthabende Tierarzt zu Ihrem Pferd kommen kann.

Nennen Sie dabei bitte immer deutlich:

  • ihren Namen,
  • den Namen des Pferdes,
  • die Adresse des Stalls,
  • die Telefonnummer, unter der Sie momentan erreichbar sind und, falls vorhanden,
  • die Vorbehandlung durch Ihren Haustierarzt.

Was ist ein Notfall?

(Einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, alphabetisch)

  • Augenproblematik (starker Tränenfluss, Entzündung)
  • Festliegend (kann nicht aufstehen, schwitzt, matt)
  • Fieber (über 38,3 °C)
  • Fraktur/Bruch
  • Geburtsstörung
  • Kolik (flehmt, wälzt sich, tritt gegen den Bauch)
  • Kreuzverschlag (will nicht laufen, schwitzt)
  • Nageltritt (Fremdkörper im Huf)
  • Nasenausfluss/Husten beim Fohlen
  • Schlundverstopfung (würgt, hustet, Hals lang gestreckt)
  • Starke Lahmheit (Schwellung der Gliedmaßen, vermehrte Wärme am Gelenk), Bewegungsunlust
  • Vergiftung (evtl. kolikähnlich)
  • Verletzungen, Blutungen

Änderung der Notdienstgebühren ab Februar 2020

Im neuen Paragrafen 3a »Gebühren für tierärztlichen Notdienst« ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden.

Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.

Notdienst ist täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

In den Notdienstzeiten können Sie auch Ihr Pferd nach telefonischer Voranmeldung für die Behandlung aufladen und zu uns in die Klinik kommen. Das hat den großen Vorteil, dass jegliche Technik für die Diagnostik und Therapie Ihres Pferdes sofort verfügbar ist und dass die sonst entstehenden Fahrtkosten (nach GOT: 3,50 Euro pro Doppelkilometer) für Sie entfallen.